Das Schreckgespenst „Scheinselbstständigkeit“ sitzt seit Jahren in jeder Verhandlung von Projektverträgen mit externen Experten und in fast jeder Projektbesprechung mit am Tisch. Aufwendige Checklisten und Fragebögen zur Scheinselbstständigkeit verzögern zusätzlich zu den Einkaufsprozessen den Projektstart. Zum 01.04.2022 wurde das komplexe Themenfeld reformiert. Neben Prozessänderungen zur Beschleunigung des Statusfeststellungsverfahrens gibt es jetzt eine Prognoseentscheidung, die Möglichkeit zur Gruppenfeststellung und die Feststellung des Erwerbstatus im Dreiecksverhältnis Experte, Dienstleister und Endkunde. Insbesondere durch die letzte Neuerung entscheidet die DRV verbindlich für die Arbeitsagentur und mit erheblichen Folgen für die Beteiligten ggfs. über das Vorliegen einer rechtswidrigen Arbeitnehmerüberlassung. In dem Vortrag werfen wir anhand von typischen Konstellationen im Projekt einen genauen Blick auf die gesetzlichen Änderungen und die ersten 9 Monate der Umsetzung in der Praxis.

Wir diskutieren rechtskonforme Zusammenarbeitsmodelle insbesondere für agile Projekte. Zu guter Letzt zeigen wir auf, wie Sie als Projektbeteiligter Ihre Risiken mit einem Compliance-System für Expert-Sourcing effektiv Management reduzieren können.